Nach zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Köln ist klar: Der Verfassungsschutz muss kein AfD-Gutachten vor der Wahl veröffentlichen. Die Begründung erstaunt.
Nach zwei Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Köln ist klar: Der Verfassungsschutz muss kein AfD-Gutachten vor der Wahl veröffentlichen. Die Begründung erstaunt.