Das Berliner Landgericht weist Dehms Klage ab. Die beklagte Aussage der Politikerin, er sei „geistesgestört“, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für Dehm war der Streit vor Gericht dennoch ein politisches Statement.
Das Berliner Landgericht weist Dehms Klage ab. Die beklagte Aussage der Politikerin, er sei „geistesgestört“, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Für Dehm war der Streit vor Gericht dennoch ein politisches Statement.