Haustiere gelten beim Fliegen als „Gepäck“: Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit sind Ansprüche bei Verlust oder Schaden begrenzt, auch wenn es um ein lebendes Tier geht.
Haustiere gelten beim Fliegen als „Gepäck“: Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit sind Ansprüche bei Verlust oder Schaden begrenzt, auch wenn es um ein lebendes Tier geht.