Menschen mit Behinderungen und Bettlägerige können sich freiwillig in einem Notfallregister eintragen lassen. Viele Behörden benutzen es. Der Berliner Senat lehnt ab.
Menschen mit Behinderungen und Bettlägerige können sich freiwillig in einem Notfallregister eintragen lassen. Viele Behörden benutzen es. Der Berliner Senat lehnt ab.