Angehörige eines Flüchtlings, der die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Das entschied ein Oberverwaltungsgericht.
Angehörige eines Flüchtlings, der die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Das entschied ein Oberverwaltungsgericht.