Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Auf welcher Grundlage?
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Auf welcher Grundlage?