Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer liegt beim Staat, nicht bei den Ärzten – so der Bundesgerichtshof.
Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler dieser Verwaltungshelfer liegt beim Staat, nicht bei den Ärzten – so der Bundesgerichtshof.