Wird ein Kind geschlagen, kann das Sorge- und Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt werden. Dies soll künftig auch bei Gewalt gegen Partner oder Partnerin möglich sein, so Justizministerin Hubig.
Wird ein Kind geschlagen, kann das Sorge- und Umgangsrecht der Eltern eingeschränkt werden. Dies soll künftig auch bei Gewalt gegen Partner oder Partnerin möglich sein, so Justizministerin Hubig.