Eine konfessionslose Bewerberin wurde von einem evangelischen Verein nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Diese Entscheidung steht dem Verein zu, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Eine konfessionslose Bewerberin wurde von einem evangelischen Verein nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Diese Entscheidung steht dem Verein zu, sagt das Bundesverfassungsgericht.