Eine Bundesbehörde scheiterte in erster Instanz mit der Kündigung einer Mitarbeiterin, die sich weigerte, zu gendern. Nun prüft das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall erneut.
Eine Bundesbehörde scheiterte in erster Instanz mit der Kündigung einer Mitarbeiterin, die sich weigerte, zu gendern. Nun prüft das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall erneut.