Das Gericht gibt dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Doctolib darf gesetzlich Versicherten keine kostenpflichtigen Privatsprechstunden mehr unterjubeln.
Das Gericht gibt dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht. Doctolib darf gesetzlich Versicherten keine kostenpflichtigen Privatsprechstunden mehr unterjubeln.