Das Gericht weist den Eilantrag von Theo Müller gegen eine Campact-Kampagne zurück. Die Bezeichnung als AfD-Unterstützer sei zulässige Meinungsäußerung.
Das Gericht weist den Eilantrag von Theo Müller gegen eine Campact-Kampagne zurück. Die Bezeichnung als AfD-Unterstützer sei zulässige Meinungsäußerung.