Betroffene des Stromausfalls in Steglitz-Zehlendorf können ab sofort eine Mietminderung geltend machen – auch wenn die Vermieter den Ausfall nicht verschuldet haben.
Betroffene des Stromausfalls in Steglitz-Zehlendorf können ab sofort eine Mietminderung geltend machen – auch wenn die Vermieter den Ausfall nicht verschuldet haben.