Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Thüringens Innenminister bringt eine neue Forderung ins Spiel.
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Thüringens Innenminister bringt eine neue Forderung ins Spiel.