Dem Gründer der Signa-Holding wird vorgeworfen, seine Gläubiger geschädigt zu haben. In einem ersten Verfahren wird eine Haftstrafe von zwei Jahren gegen ihn ausgesprochen.
Dem Gründer der Signa-Holding wird vorgeworfen, seine Gläubiger geschädigt zu haben. In einem ersten Verfahren wird eine Haftstrafe von zwei Jahren gegen ihn ausgesprochen.