Aus Sicht der Verbraucherzentralen sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Ihr Vorwurf: Airlines täuschten Passagiere, die draufzahlen müssten.
Aus Sicht der Verbraucherzentralen sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Ihr Vorwurf: Airlines täuschten Passagiere, die draufzahlen müssten.