Seit 2017 dürfen Trojaner zur heimlichen Überwachung von Computern und Handys beim Verdacht auf schwere Straftaten eingesetzt werden. Nun entschied das Gericht über eine Beschwerde dagegen.
Seit 2017 dürfen Trojaner zur heimlichen Überwachung von Computern und Handys beim Verdacht auf schwere Straftaten eingesetzt werden. Nun entschied das Gericht über eine Beschwerde dagegen.