Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass zwei Mitarbeiter der Bahn das Unglück bei Garmisch-Partenkirchen hätten verhindern können. Das Landgericht München stimmte dem nicht zu.
Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass zwei Mitarbeiter der Bahn das Unglück bei Garmisch-Partenkirchen hätten verhindern können. Das Landgericht München stimmte dem nicht zu.