Wenn der Gang zur Polizei selbst zum Verstoß wird: Eine 52-Jährige und ein 67-Jähriger sollen berauscht vorgefahren sein. Für sie bleibt das nicht ohne Folgen.
Wenn der Gang zur Polizei selbst zum Verstoß wird: Eine 52-Jährige und ein 67-Jähriger sollen berauscht vorgefahren sein. Für sie bleibt das nicht ohne Folgen.