Vor fast vier Jahren wird einem Mann nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert. Er verklagt seine Ärztin auf Schmerzensgeld. Aber müsste die überhaupt haften? Nein, sagt der BGH.
Vor fast vier Jahren wird einem Mann nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert. Er verklagt seine Ärztin auf Schmerzensgeld. Aber müsste die überhaupt haften? Nein, sagt der BGH.