Ein Gynäkologe darf keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Der katholische Klinikträger untersagt das. Der Arzt klagt gegen den Arbeitgeber.
Ein Gynäkologe darf keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Der katholische Klinikträger untersagt das. Der Arzt klagt gegen den Arbeitgeber.