Es kursiert als Freizeitdroge, eingeatmet aus Ballons: Lachgas, das zu Bewusstlosigkeit und anderen Schäden führen kann. Nun sollen gesetzliche Schranken dafür erlassen werden – und bald gelten.
Es kursiert als Freizeitdroge, eingeatmet aus Ballons: Lachgas, das zu Bewusstlosigkeit und anderen Schäden führen kann. Nun sollen gesetzliche Schranken dafür erlassen werden – und bald gelten.