In Ausnahmefällen ist eine Tötung des streng geschützten Fischotters in Bayern erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe geht dagegen juristisch vor. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Zug.
In Ausnahmefällen ist eine Tötung des streng geschützten Fischotters in Bayern erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe geht dagegen juristisch vor. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Zug.