Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist verboten. Auch ihre Angehörigen können in bestimmten Fällen „mitdiskriminiert“ werden. Sie müssen am Arbeitsplatz geschützt werden, sagt der EuGH.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist verboten. Auch ihre Angehörigen können in bestimmten Fällen „mitdiskriminiert“ werden. Sie müssen am Arbeitsplatz geschützt werden, sagt der EuGH.