Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit „im Erzgebirge-Stil“ beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit „im Erzgebirge-Stil“ beworben werden. Was das Urteil für Hersteller und Händler bedeutet.