Das Bürgerbegehren der Hochhaus-Gegner ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Wie es mit dem Projekt an der Friedenheimer Brücke weitergeht.
Das Bürgerbegehren der Hochhaus-Gegner ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden. Wie es mit dem Projekt an der Friedenheimer Brücke weitergeht.