In Notlagen müssen Medizinerinnen und Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Sind kürzlich beschlossene gesetzliche Vorgaben dafür verfassungsgemäß?
In Notlagen müssen Medizinerinnen und Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Sind kürzlich beschlossene gesetzliche Vorgaben dafür verfassungsgemäß?