Bei Konten müssen Banken auffällige Bewegungen melden. Schließfächern sind bei der Geldwäschebekämpfung außen vor. Dies gehört auf den Prüfstrand, meint der Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW.
Bei Konten müssen Banken auffällige Bewegungen melden. Schließfächern sind bei der Geldwäschebekämpfung außen vor. Dies gehört auf den Prüfstrand, meint der Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW.