Laut Gutachten gibt es in mehreren Kommunen nicht genügend Anhaltspunkte für einen angespannten Wohnungsmarkt – diese fallen aus der Mieterschutzverordnung.
Laut Gutachten gibt es in mehreren Kommunen nicht genügend Anhaltspunkte für einen angespannten Wohnungsmarkt – diese fallen aus der Mieterschutzverordnung.