Wegen des „Remigrationskonzepts“ hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehen. Warum es Sellner trotzdem recht gab.
Wegen des „Remigrationskonzepts“ hielt eine Gemeinde verfassungswidrige Äußerungen für wahrscheinlich. Das kann das Karlsruher Verwaltungsgericht nachvollziehen. Warum es Sellner trotzdem recht gab.