Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Untervermietung generell möglich sind – aber mit einer Einschränkung: Es darf kein Gewinn gemacht werden. Was bedeutet dieses Urteil jetzt für Untervermietungen zur Oktoberfest-Zeit? Schließlich ist das ein beliebtes Mittel in München, die Mietkosten zu senken.