Entscheidung der höheren Instanz: Urteil gegen Bernd Schreyer ist rechtskräftig geworden. Er will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Entscheidung der höheren Instanz: Urteil gegen Bernd Schreyer ist rechtskräftig geworden. Er will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.