Wer an der Grenze um Asyl nachsuchte, durfte über Jahre nach Deutschland einreisen. Nun können auch Asylbewerber zurückgewiesen werden. Muss dazu eine Notlage nach EU-Recht erklärt werden?
Wer an der Grenze um Asyl nachsuchte, durfte über Jahre nach Deutschland einreisen. Nun können auch Asylbewerber zurückgewiesen werden. Muss dazu eine Notlage nach EU-Recht erklärt werden?