Harvey Weinstein wurde im Wiederaufnahmeverfahren in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, in einem anderen freigesprochen. Bei der dritten Anklage konnte die Jury keine Einigung erzielen.
Harvey Weinstein wurde im Wiederaufnahmeverfahren in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, in einem anderen freigesprochen. Bei der dritten Anklage konnte die Jury keine Einigung erzielen.