Eine schwerbehinderte Münchnerin muss nach 35 Jahren ihre Wohnung räumen, urteilt eine Amtsrichterin. Begründung: Der Sohn der Frau habe die Hoftüre nicht richtig geschlossen. In zweiter Instanz urteilen die Richter anders – nämlich menschlich.
Eine schwerbehinderte Münchnerin muss nach 35 Jahren ihre Wohnung räumen, urteilt eine Amtsrichterin. Begründung: Der Sohn der Frau habe die Hoftüre nicht richtig geschlossen. In zweiter Instanz urteilen die Richter anders – nämlich menschlich.