Die Premium Food Group darf die Schlachthöfe von Vion nicht kaufen. Das Kartellamt hat dies untersagt. Der Konzern zieht deshalb vor Gericht – und kann sich weitere Schritte vorstellen.
Die Premium Food Group darf die Schlachthöfe von Vion nicht kaufen. Das Kartellamt hat dies untersagt. Der Konzern zieht deshalb vor Gericht – und kann sich weitere Schritte vorstellen.