Die Thüringer Bratwurst darf nur in Thüringen hergestellt werden, bayerisches Bier nur in Bayern. Für Handwerk und Industrie gab es bislang keinen Schutz der regionalen Herkunft. Das ändert sich nun.
Die Thüringer Bratwurst darf nur in Thüringen hergestellt werden, bayerisches Bier nur in Bayern. Für Handwerk und Industrie gab es bislang keinen Schutz der regionalen Herkunft. Das ändert sich nun.