Die Nürnberger Rostbratwurst ist geschützt und darf nur aus Nürnberg kommen. Eine Rostbratwurst ohne „Nürnberg“ im Namen aber darf andernorts hergestellt werden, auch wenn sie dem Vorbild ähnelt.
Die Nürnberger Rostbratwurst ist geschützt und darf nur aus Nürnberg kommen. Eine Rostbratwurst ohne „Nürnberg“ im Namen aber darf andernorts hergestellt werden, auch wenn sie dem Vorbild ähnelt.