Mit Gutscheinen über 10 Euro hat eine Versandapotheke darum geworben, dass deutsche Kunden ihre E-Rezepte einlösen. Doch der Anreiz ist zu hoch, entscheidet die Justiz.
Mit Gutscheinen über 10 Euro hat eine Versandapotheke darum geworben, dass deutsche Kunden ihre E-Rezepte einlösen. Doch der Anreiz ist zu hoch, entscheidet die Justiz.