In dem Verfahren ging es um Rückerstattungen nach abgesagten Veranstaltungen – etwa während der Corona-Pandemie. Eingetragene Verbraucher können pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern.
In dem Verfahren ging es um Rückerstattungen nach abgesagten Veranstaltungen – etwa während der Corona-Pandemie. Eingetragene Verbraucher können pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern.