Mandatsträger beobachten darf der Inlandsgeheimdienst nur unter strengen Voraussetzungen. Bei einem weiteren bayerischen AfD-Abgeordneten sieht der Verfassungsschutz diese jetzt erfüllt.
Mandatsträger beobachten darf der Inlandsgeheimdienst nur unter strengen Voraussetzungen. Bei einem weiteren bayerischen AfD-Abgeordneten sieht der Verfassungsschutz diese jetzt erfüllt.