Die Allgemeinverfügung betrifft das Mitführen unter anderem von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen und Messern. Sie tritt am Freitag in Kraft und betrifft mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte.
Die Allgemeinverfügung betrifft das Mitführen unter anderem von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen und Messern. Sie tritt am Freitag in Kraft und betrifft mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte.