Der 15. August ist in weiten Teilen Bayerns gesetzlicher Feiertag – aber nicht überall. Die jüngste Bevölkerungszählung verlangt Änderungen in acht Gemeinden, die nicht nur Freude auslösen werden.
Der 15. August ist in weiten Teilen Bayerns gesetzlicher Feiertag – aber nicht überall. Die jüngste Bevölkerungszählung verlangt Änderungen in acht Gemeinden, die nicht nur Freude auslösen werden.