Stadt schränkt Silvesterfeuerwerk in der Altstadt ein

 

Münster (SMS) Um die Besucherinnen und Besucher zu schützen, erlaubt die Stadt Münster in der Silvesternacht auf dem Domplatz und Prinzipalmarkt kein Feuerwerk. Wie bei den vergangenen beiden Jahreswechseln ist dort sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch das Mitführen von Pyrotechnik verboten. Die Einschränkung gilt vom 31. Dezember 2025 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 4 Uhr.

Durch den leichtfertigen Umgang mit Böllern und Silvesterraketen ist es in dem Altstadtbereich in der Vergangenheit zu Verletzungen und Gefährdungen von Personen gekommen. Das Verbot zielt auf die Stunden vor und nach Mitternacht, wenn erfahrungsgemäß besonders viele Menschen auf den Domplatz und den Prinzipalmarkt ziehen. Die räumliche Enge erhöht das Risiko, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten und Menschen durch unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper verletzt werden. Ein weiterer Grund für das Verbot ist die empfindliche Bausubstanz der historischen Fassaden an Prinzipalmarkt und Dompl …

Feuerwerksverbotszone Silvester 2025/26Weiterlesen

Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster