Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert den Bürgern der Bundesrepublik Meinungs- und Pressefreiheit. In Russland ist dies nicht gewährleistet. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert den Bürgern der Bundesrepublik Meinungs- und Pressefreiheit. In Russland ist dies nicht gewährleistet.