ARD-Korrespondentin: Keine Demonstrationen mehr in Russland

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert den Bürgern der Bundesrepublik Meinungs- und Pressefreiheit. In Russland ist dies nicht gewährleistet. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert den Bürgern der Bundesrepublik Meinungs- und Pressefreiheit. In Russland ist dies nicht gewährleistet.

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