Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zur Tatzeit schuldunfähig war und hat wegen Totschlags beim Landgericht Berlin ein Sicherungsverfahren beantragt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zur Tatzeit schuldunfähig war und hat wegen Totschlags beim Landgericht Berlin ein Sicherungsverfahren beantragt.