Bislang muss die Polizei vor Wohnungsdurchsuchungen einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und zudem die Betroffenen informieren. Die Bundesregierung will das nun ändern.
Bislang muss die Polizei vor Wohnungsdurchsuchungen einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und zudem die Betroffenen informieren. Die Bundesregierung will das nun ändern.