Für Cannabis am Steuer gilt künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC. Ein Mischkonsum mit Alkohol ist nicht erlaubt. Fahranfänger haben Kiff-Verbot.
Für Cannabis am Steuer gilt künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC. Ein Mischkonsum mit Alkohol ist nicht erlaubt. Fahranfänger haben Kiff-Verbot.