Cousins zählten nicht zu den nahen Angehörigen, deren Eigenbedarf eine Kündigung oder die Ausnahme von der Kündigungsfrist rechtfertigt, hat der BGH entschieden. Es ging um einen Fall aus Berlin.
Cousins zählten nicht zu den nahen Angehörigen, deren Eigenbedarf eine Kündigung oder die Ausnahme von der Kündigungsfrist rechtfertigt, hat der BGH entschieden. Es ging um einen Fall aus Berlin.