Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechts-Reform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechts-Reform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.